Im Abschnitt Transparente Verwaltung werden die vom Gesetzesvertretenden Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33, “Neuordnung der Regelung betreffend die Offenkundigkeits-, Transparenz- und Informationsverbreitungspflichten der öffentlichen Verwaltungen" vorgesehenen Daten veröffentlicht.

Was ist Transparente Verwaltung?
Das Prinzip der Transparenz im Sinne von «gänzlicher Zugänglichkeit» der Informationen, welche die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen betreffen, wurde mit dem Gesetzesvertretenden Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33, aufgestellt. Ziel dieser Regelung ist es, eine verbreitete Kontrolle seitens des Bürgers über die Tätigkeit der Institutionen und über die Nutzung der öffentlichen Ressourcen zu fördern.

Im Besonderen soll die Veröffentlichung der im Besitz der öffentlichen Verwaltungen befindlichen Daten die Beteiligung der Bürger für folgende Zwecke fördern:

  • Sicherung der Kenntnis der geleisteten Dienste, der quantitativen und qualitativen Merkmale sowie der Dienstleistungsmodalitäten;
  • Vorbeugung gegenüber Korruptionsphänomenen und Förderung der Rechtschaffenheit;
  • verbreitete Kontrolle jeder Phase des Zyklus der Dienstleistungserbringung, um deren Verbesserung zu ermöglichen.

Die in diesem Abschnitt veröffentlichten personenbezogenen Daten sind nur unter den Bedingungen wiederverwendbar, die von den geltenden Vorschriften über die Wiederverwendung öffentlicher Daten vorgesehen sind (EG-Richtlinie 2003/98/EG und GvD 36/2006, womit die Richtlinie übernommen wurde), in einer Weise, die mit den Zwecken, für die sie gesammelt und registriert wurden, vereinbar ist, und unter Beachtung der Rechtsbestimmungen über den Schutz personenbezogener Daten.