Inarcassa ist die Gesamtstaatliche Vorsorge- und Fürsorgekasse für freiberufliche Ingenieure und Architekten.

Die Anzahl der Eingetragenen beträgt ca. 176.000, davon sind 29% noch nicht 40 Jahre alt, während die Anzahl der Rentner über 20.000 beträgt. Das Vermögen beläuft sich auf ca. 12 Milliarden Euro.

Inarcassa bildet die Sozialversicherung jener Ingenieure und Architekten, die freiberuflich tätig sind und keine andere Sozialversicherungsdeckung in Anspruch nehmen; da es sich um eine Grundversicherung handelt, ist die Eintragung bei Inarcassa weder fakultativ noch freiwillig, sondern bildet eine Pflicht, welche beim Eintreten objektiver Bedingungen, die in dem Besitz spezifischer Voraussetzungen bestehen, bindend wird. Diese Voraussetzungen sind folgende: Eintragung in das Berufsverzeichnis; Nichtbetroffensein von einer anderen Form von obligatorischer Sozialversicherung; Besitz der individuellen MwSt.-Position und/oder Beteiligung an einer Gemeinschaft oder Gesellschaft von Freiberuflern.

Inarcassa zahlt Renten direkt (vereinheitlichte Altersrente, Arbeitsunfähigkeits-, Invaliden-, Hinterlassenen-, Hinterbliebenen- und indirekte Rente) oder indirekt (Totalisierung oder Kumulierung) aus und garantiert den Eingeschriebenen Fürsorgeleistungen, die in einigen Fällen bereits ab dem Zeitpunkt der Einschreibung in Anspruch genommen werden können und in anderen Fällen ein Mindestdienstalter von gerade einmal zwei oder drei Jahren erfordern (Entschädigung für Mutterschaft, für zeitweilige Invalidität, für behinderte Kinder, Formen des Gesundheitsversicherungsschutzes, Zuschüsse, Darlehen, Zinsenzuschüsse und Ehrendarlehen für junge Berufsausübende).

Die Beitragspflicht, mittels welcher der verfassungsrechtlich garantierte Versicherungsschutz konkretisiert wird, besteht in Pflichteinzahlungen, die als Prozentanteile der von den Freiberuflern erzeugten Einkünfte berechnet werden; unabhängig von Einkommen und Umsatz werden auf jeden Fall Mindestbeiträge fixen Ausmaßes geschuldet.

Inarcassa wurde 1958 als öffentlich-rechtliche Körperschaft für die Sozialvorsorge und –fürsorge der freiberuflichen Ingenieure und Architekten gegründet; seit 1995 ist sie eine private Vereinigung auf der Grundlage einer Satzung und einer Allgemeinen Vor- und Fürsorgeordnung, die vom Gesamtstaatlichen Delegiertenkomitee verabschiedet und von den überwachenden Ministerien genehmigt wurden. Somit ist diese Anstalt in der Lage, selbständig, aber unter öffentlicher Kontrolle, zugunsten der Berufsgruppen, auf die sie sich bezieht, tätig zu sein.

Ing. Franco Fietta, unser Inarcassa-Delegierter und derzeit auch Präsident der Stiftung Fondazione Inarcassa, bietet Sprechstunden für Inarcassa-Beratung am Kammersitz oder in Form einer Videokonferenz nach Terminvereinbarung an.

Offizielle Internetseite: www.inarcassa.it

Verwaltungsrat Inarcassa

Präsident Giuseppe Santoro
Vizepräsident Massimo Garbari
Ratsmitglieder Antonio Marco Alcaro
  Nicola Caccavale
  Egidio Comodo
  Silvia Fagioli
  Filippo Franchetti Rosada
  Paolo Marchesi
  Stefano Navone
  Stefano Sapienza
  Massimo Trotta