Die Neuen Berufsethischen Verhaltensregeln nach dem Gesetz vom 21. April 2023, Nr. 49 - Angemessene Vergütung

Der Gesamtstaatliche Ingenieurrat hat mit Beschluss vom 14.06.2023 die Anpassung der Berufsethischen Verhaltensregeln für Ingenieure vorgenommen, um den Neuerungen Rechnung zu tragen, die vom Gesetz über die angemessene Vergütung (Gesetz vom 21. April 2023, Nr. 49) eingeführt wurden, und hat die Gebietsingenieurkammern dazu aufgefordert, diese Abänderungen an ihren jeweiligen Berufsethischen Verhaltensregeln vorzunehmen.

Die Fortschreibung erwies sich als notwendig, sowohl um die Berufsethischen Verhaltensregeln den Bestimmungen des jüngst erlassenen Gesetzen über die angemessene Vergütung – welches neue Bestrafungstatbestände zu Lasten der freiberuflichen Techniker eingeführt hat, für welche die Berufskammern Sorge tragen müssen – anzupassen als auch um den Abänderungen an den Artikeln 9 und 41 der Verfassung Rechnung zu tragen, welche durch das Verfassungsgesetz vom 11. Februar 2022, Nr. 13, vorgenommen wurden.

Der Kammerrat hat bei der Sitzung vom 02.08.2023 beschlossen, diese Neuen Berufsethischen Verhaltensregeln zu übernehmen.

Wir ersuchen die Kollegen, die neuen Bestimmungen sorgfältig zu lesen und sich daran zu halten, um Anzeigen beim Disziplinarrat zu vermeiden.

Der Kammerrat hat bei der Sitzung vom 02.08.2023 beschlossen, diese Neuen Berufsethischen Verhaltensregeln zu übernehmen.

Wir ersuchen die Kollegen, die neuen Bestimmungen sorgfältig zu lesen und sich daran zu halten, um Anzeigen beim Disziplinarrat zu vermeiden.

CNI-Rundschreiben Nr. 47 -  Gesetz vom 21.04.2023, Nr. 49 – Informationsschreiben und Gesetz  hier  - CNI-Rundschreiben Nr. 53, Berufsethische Verhaltensregeln hier

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