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Abänderungen zum Bauleitplan – Kompetenz auch des Ingenieurs
Abänderungen zum Bauleitplan Kompetenz auch des Ingenieurs: Mit Urteil 320/09 hat das regionale Verwaltungsgericht von Bozen den Rekurs gegen eine Abänderung am Bauleitplan von Bruneck abgewiesen, der unter anderem mit dem Umstand begründet wurde, dass diese von einem Ingenieur verfasst worden sei. Das Verwaltungsgericht hat die Argumentation der Rekurswerber, wonach diese Leistung als ausschließliche Zuständigkeit von Architekten und Raumplanern sei, zurückgewiesen und festgestellt, dass zivile Bauarbeiten sowie geometrische Vermessungen und die betreffenden Schätzungshandlungen Gegenstand ebenso des Ingenieur- wie des Architektenberufs bilden und daher entschieden, dass die Kompetenz von Ingenieuren und Architekten untereinander vergleichbar ist und somit ein Ingenieur auch bezüglich urbanistischer Gesichtspunkte kompetent ist. Nur nebenbei sei vermerkt, dass der vorige Kammerrat dem vom Rekurs betroffenen Kollegen rechtliche Anhaltspunkte und Argumente geliefert hat, die er im Prozess vorlegen konnte. Hansjörg Letzner
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