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REGLEMENT FÜR DIE GEWÄHRUNG DER SCHIRMHERRSCHAFT DER INGENIEURKAMMER DER PROVINZ BOZEN FÜR KURSE UND TAGUNGEN 1) Das Ansuchen um Schirmherrschaft muss mindestens 30 Tage vor Kursbeginn oder vor der Tagung bei der Kammer eintreffen. 2) Die Themen der Kurse und Tagungen müssen vorwiegend technisch/ingenieurwissenschaftlicher und nicht kommerzieller Art sein. 3) Dem Ansuchen sind die Referate (Zusammenfassung) mit der Angabe des Namens der Referenten und der Dauer der Darlegungen beizulegen. 4) Wird der Kurs oder die Tagung von einem Unternehmen oder Betrieb veranstaltet, müssen mindestens die Hälfte der Referenten nicht direkt mit demselben verbunden sein. 5) Ist im Rahmen des Kurses oder der Tagung auch die Vorstellung kommerzieller Produkte des Veranstalters vorgesehen, müssen diese mit umfassenden technischen Datenblättern versehen sein. Dies zum Zwecke einer allfälligen beruflichen Nutzung des Produkts. 6) Ist im Rahmen des Kurses oder der Tagung auch die Vorstellung von Arbeiten vorgesehen, die vom Veranstalter ausgeführt wurden oder gerade ausgeführt werden, müssen diese Arbeiten zum Zweck des technischen Verständnisses mit technischen Informationsblättern versehen sein. 7) Die Kammer behält sich das Recht vor, Referate, Datenblätter und alles Sonstige nach Abschluss des Kurses oder der Tagung unter den in die Kammer Eingeschriebenen zu verbreiten. 8) Die Schirmherrschaft wird gewährt, wenn die im Kurs oder bei der Tagung behandelten Themen vom beruflichen und kulturellen Standpunkt aus für nützlich erachtet werden. 9) Die Übernahme oder Verweigerung der Schirmherrschaft wird binnen 14 Tagen ab Erhalt des Ansuchens mitgeteilt.
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